EU AI Act Compliance: Anbieter oder Betreiber? Hochrisiko oder nicht? Checklisten, die sofort Klarheit bringen

Beginnt man mit der Arbeit an einer rechtssicheren, verantwortungsvollen und strategischen Implementierung von KI-Lösungen im Unternehmen ist es angeraten zuerst ein KI-Inventar zu erstellen: Wie wird KI bei uns eingesetzt, welche KI-Lösungen nutzen welche Abteilungen jetzt schon? Bevor es an die KI Compliance und Governance geht braucht man häufig Klarheit über zwei zentrale Fragen:

  1. Welche Rolle habe ich? Anbieter oder Betreiber?
  2. Welches Risiko hat mein System? Hochrisiko, begrenzt, minimal?

Die Antworten auf diese Fragen bestimmen:

  • Welche Pflichten greifen
  • Welche Fristen gelten
  • Welche Kosten auf dich zukommen
  • Ob du überhaupt betroffen bist

Dieser Artikel liefert dir zwei praxiserprobte Checklisten, die dir schnell Orientierung geben.

Aktueller Stand: Am 11. Februar 2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für das KI-MIG beschlossen – Deutschlands nationales Durchführungsgesetz zum EU AI Act. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, aber die Richtung ist klar: Die Bundesnetzagentur wird zentrale Marktüberwachungsbehörde, und der Countdown läuft. Der entscheidende Stichtag für Unternehmen bleibt der 2. August 2026 – ab dann gelten die vollen Hochrisiko-Pflichten.

Checkliste 1: Bin ich KI-Anbieter oder KI-Betreiber?

Warum ist das überhaupt wichtig?

Die Unterscheidung zwischen Anbieter (Provider) und Betreiber (Deployer) ist keine Formalität – sie ist die Scheidelinie zwischen:

AspektAnbieterBetreiber
PflichtenArt. 9-15, 16-24, 43-51, 72-73 (umfassend)Art. 26, 27 (überschaubar)
Kosten€50.000 – mehrere Mio. (initial)€20.000-150.000+ (jährlich)€10.000-50.000 (initial)€5.000-20.000 (jährlich)

Zu beachten ist: Die Rollen ergeben sich aus der tatsächlichen Funktion im AI-Lifecycle – nicht aus der Vertragsbezeichnung. Entscheidend ist, wie das KI-Tool tatsächlich eingesetzt bzw. genutzt wird.

Die 5-Fragen-Methode

Gehe diese Fragen der Reihe nach durch. Sobald eine Frage mit „Ja“ beantwortet ist, hast du deine Antwort.

✅ Frage 1: Entwickle ich das KI-System selbst oder lasse ich es entwickeln?

Wenn JA:

  • Du bist wahrscheinlich Anbieter
  • Gilt unabhängig davon, ob Entwicklung intern oder durch Auftragnehmer erfolgt
  • Gilt auch, wenn du Open-Source-Komponenten nutzt, aber das Gesamtsystem zusammenstellst

Wenn NEIN: → Weiter zu Frage 2

✅ Frage 2: Bringe ich ein bestehendes KI-System unter meinem Namen/meiner Marke in Verkehr?

Wichtig: Dies gilt nur für Hochrisiko-Systeme!

Wenn JA + Hochrisiko:

  • Du wirst definitiv zum Anbieter
  • Auch wenn du technisch nichts geändert hast
  • „White-Label“-Modelle sind betroffen

Wenn NEIN: → Weiter zu Frage 3

✅ Frage 3: Modifiziere ich ein bestehendes Hochrisiko-System wesentlich?

„Wesentliche Änderung“ ist der heikelste Punkt – hier wird es kompliziert. Diese Kriterien sind Praxisindikatoren, keine gesetzliche Definition. Prüfe diese Kriterien (wenn ≥ 2 zutreffen, ist es wahrscheinlich wesentlich):

A) Änderung des Zwecks?

  • Das System wird für einen anderen Use Case genutzt als vorgesehen

B) Umfangreiches Fine-Tuning/Retraining (bei GPAI)?

  • umfangreiches Retraining / Fine-Tuning, das das Modellverhalten wesentlich verändert (mit ≥ 1/3 der ursprünglichen FLOPs)

C) Integration eigener Algorithmen/Modelle (BYOM)?

  • Du fügst dein eigenes ML-Modell hinzu, das wesentlich zur Funktionalität beiträgt

D) Änderung der Sicherheitsarchitektur?

  • Du entfernst oder änderst Sicherheitsmechanismen

E) Neue Risiken, die ursprünglich nicht bewertet wurden?

  • Deine Änderung führt zu neuen Diskriminierungsrisiken

Wenn ≥ 2 Kriterien zutreffen: → Du wirst wahrscheinlich zum Anbieter

Wenn NEIN: → Weiter zu Frage 4

✅ Frage 4: Ändere ich den Zweck eines Nicht-Hochrisiko-Systems, sodass es Hochrisiko wird?

Entscheidend: Der neue Verwendungszweck, nicht die ursprüngliche Konzeption!

Wenn JA: → Du wirst zum Anbieter eines Hochrisiko-Systems

Wenn NEIN: → Weiter zu Frage 5

✅ Frage 5: Integriere ich ein eigenes Modell in ein System eines Dritten?

Wenn JA + dein Modell trägt wesentlich zur Funktionalität bei + Hochrisiko:

→ Du wirst zum Anbieter des Gesamtsystems

Wenn NEIN: → Du bist wahrscheinlich Betreiber

Pro-Tipp: In der Praxis sind ca. 80–90 % der Unternehmen Betreiber, nicht Anbieter.

Checkliste 2: Ist mein KI-System Hochrisiko?

Warum die Risikoklassifizierung alles entscheidet

Der EU AI Act folgt einem risikobasierten Ansatz:

KategorieBeispielePflichtenAnwendbar ab
Unannehmbares RisikoSocial Scoring, manipulative KIVERBOTEN2. Feb 2025
HochrisikoHR-Screening, KreditscoringUmfassend (Art. 9-15)2. Aug 2026
Begrenztes RisikoChatbotsTransparenzpflicht2. Aug 2025
Minimales RisikoSpam-Filter, KI-VideospieleKeine

Die kritische Frage:

Ist dein System Hochrisiko? Denn dann greifen die vollen Compliance-Pflichten und du musst eine Konformitätsbewertung durchführen und brauchst du eine CE-Kennzeichnung. Bitte beachte: Compliance Nachlässigkeit können €50.000 bis mehrere Millionen kosten.

Beachte: Ohne ein strukturiertes KI-Inventar ist weder eine Risikoklassifizierung noch eine Rollenzuordnung sinnvoll möglich.

Der Entscheidungsbaum: 4 Schritte zur Klarheit

Schritt 1: Prüfe auf unannehmbares Risiko (VERBOTEN)

Falls dein System folgendes tut, ist es VERBOTEN:

  • Social Scoring – Bewertung von Personen nach Sozialverhalten
  • Manipulation – Gezielte Ausnutzung von Schwächen
  • Emotionserkennung – am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen
  • Biometrische Kategorisierung – zur Ableitung sensibler Merkmale

Wenn auch nur EINES zutrifft: → STOP! Das System ist verboten.

Wenn KEINES zutrifft:

→ Weiter zu Schritt 2

Schritt 2: Prüfe Annex III – Hochrisiko-Anwendungen

Fällt dein System in einen dieser Bereiche?

1. Beschäftigung, HR (Annex III Nr. 4):

  • Einstellung & Auswahl: Bewerbungsfilterung, Kandidatenbewertung
  • Entscheidungen über Beförderung und Kündigung
  • Überwachung und Bewertung von Leistung und Verhalten

2. Zugang zu Diensten & Leistungen (Annex III Nr. 5):

  • Kreditwürdigkeitsprüfung (Kreditscoring)
  • Festsetzung von Versicherungsprämien

3. Bildung (Annex III Nr. 3):

  • Zugang zu Bildungseinrichtungen
  • Bewertung von Lernleistungen

Wenn MINDESTENS EIN Punkt zutrifft:

→ Dein System ist wahrscheinlich Hochrisiko

Wenn KEIN Punkt zutrifft: → Weiter zu Schritt 3

Fazit: Klarheit ist der erste Schritt

Die beiden Checklisten geben dir Orientierung, aber sie ersetzen keine:

  • Detaillierte rechtliche Prüfung
  • Technische Risikobewertung
  • Individuelle Beratung

Aber: Mit diesen Tools kannst du 80% der Fälle selbst einschätzen und weißt:

  • Welche Rolle du hast
  • Welches Risiko vorliegt
  • Welche Pflichten greifen
  • Welches Budget du brauchst

Wenn du dir bei der Einordnung deines Systems unsicher bist, unterstütze ich dich gerne – von der Use-Case-Analyse über erste GAP-Analysen bis zur Reifegradbestimmung deiner KI-Governance.

Über das Kontaktformular kannst du jederzeit ein unverbindliches Erstgespräch anfragen.

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Disclaimer: Rechtsstand: Januar 2026. Die Checklisten basieren auf dem EU AI Act (Regulation 2024/1689). Für rechtssichere Bewertung konsultiere spezialisierte Rechtsberatung.

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